Ab dem 01.05.2022 gibt es eine kleine Veränderung bei den vor Ort stattfindenden Corona-Schnelltests.
Statt der bisher durch eine eingewiesene Person durchgeführten PoC-Schnelltests werden zukünftig Selbsttests unter Aufsicht durchgeführt.
Das bedeutet für Sie, dass Sie den Abstrich selbst vornehmen und ein*e Mitarbeiter*in der Einrichtung darauf achtet, dass der Test korrekt gemacht wird. Bitte melden Sie sich hierfür, wie gewohnt, an der Rezeption.
Die Test-Kits werden natürlich weiterhin von uns zur Verfügung gestellt.
Die Tests können weiterhin täglich im Zeitraum 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchgeführt werden.
- In der gesamten Einrichtung gilt eine FFP2-Maskepflicht (*Änderung 01.10.22*)
- Das Betreten der Einrichtung ist aktuell nur mit einem negativen Testergebnis gestattet, unabhängig davon, ob ein Impf- oder Genesenennachweis vorliegt.
- Dabei darf ein PoC-Antigen-Schnelltest nicht älter als 24h sein, ein PCR-Test darf höchstens 48h zurückliegen.
- Ihre Kontaktdaten sind bei einem Besuch anzugeben.
- Bitte achten Sie darauf, einen Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.