- Tagespflege
- Kurzzeitpflege
- Vollstationäre Pflege in familiären Wohngruppen
- Spezialisierte Betreuung demenziell veränderter Menschen
- Ganzheitliche Betreuung und Begleitung Sterbender
Es finden regelmäßige Qualitätsprüfungen statt. Die aktuellen Ergebnisse unserer Einrichtung finden Sie hier: Qualitätsbericht Stand 19.07.2023
Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, nicht mehr äußern zu können, welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind oder abgelehnt werden. Mit einer Patientenverfügung können Sie für einen solchen Fall vorsorgen. Schriftlich legen Sie darin fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten.
Die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen basiert auf den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Schritt für Schritt werden Sie durch das Online-Tool “Selbstbestimmt” geleitet und erstellen eine individuell passende Patientenverfügung.
(Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-online)
Informationen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
In einigen Fällen reichen eigene Einkünfte, Vermögen und die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die Kosten für die Pflege in einer vollstationären Einrichtungen zu decken. Der Bezirk Oberbayern unterstützt pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeheimen.